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Aktuelles rund um Pellets
Wohnungsbauprämie 2009: Das hat sich geändert
"Für Bausparverträge, die seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden, gilt: Wer die Wohnungsbauprämie erhält, muss das Ersparte tatsächlich für den Wohnungsbau verwenden, ansonsten verfällt der Anspruch auf den Zuschuss", erläutert Marcus Zachmann von der Quelle Bausparkasse.
Vorher konnten Bausparer ihr Erspartes und die staatlichen Prämien nach sieben Jahren auch für andere Zwecke nutzen. Nun muss man nachweisen, wofür das Geld ausgegeben wurde: "Fließt es in den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohnraum, dann können die Bausparer die Prämien behalten."
Anspruch auf die Prämie haben Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro (Ledige) beziehungsweise 51.200 Euro (Verheiratete). Die Wohnungsbauprämie selbst beträgt höchstens 45,06 Euro für Ledige beziehungsweise 90,11 Euro für Verheiratete im Jahr. Unter www.quelle-bausparkasse.de gibt es mehr Informationen.
Ausnahmen bei jungen Leuten
Die Wohnungsbauprämie ist generell erhältlich ab dem 16. Lebensjahr, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern. Bei jungen Sparern verzichtet der Staat sogar auf den wohnwirtschaftlichen Verwendungsnachweis. Marcus Zachmann: "Wer bei Abschluss des Vertrages jünger als 25 Jahre ist, darf auch künftig nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen."
(djd/Quelle Bausparkasse)
22.01.2009
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