Aktuelles rund um Pellets

Wann Mieter lügen dürfen



Es ist seit geraumer Zeit gang und gebe, dass Vermieter ihre potenziellen Mieter verpflichten, vor Abschluss eines Mietvertrags eine Selbstauskunft auszufüllen. Rechtlich gesehen muss der Mieter diesen Fragebogen nicht beantworten. Doch will er den Zuschlag für die gewünschte Wohnung bekommen, wird er in der Regel keine andere Chance haben. Grundsätzlich gilt: Der Mieter muss – egal ob schriftlich oder mündlich – wahrheitsgemäß auf die Fragen antworten, bei denen es um die finanzielle Sicherheit des Vermieters geht. Bei unzulässigen Fragen hingegen darf der Mieter lügen, ohne rechtliche Folgen befürchten zu müssen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Dies gilt selbst dann, wenn es auf dem Bogen heißt, unwahre Angaben berechtigten den Vermieter zur fristlosen Kündigung.

Ein potenzieller Mieter muss also korrekte Angaben zum Arbeitsverhältnis oder Nettoeinkommen machen. Auch die Frage nach der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben werden, sollte wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn hat der Mieter bei diesen zulässigen Fragen bewusst gelogen, kann das Folgen haben: Der Vermieter darf fristlos kündigen, wenn die Lüge den Mietvertrag wesentlich beeinträchtigt oder die Fortsetzung des Vertrags für ihn unzumutbar ist, berichtet Immowelt.de.

Getrost lügen dürfen Wohnungsinteressenten hingegen, wenn sie nach ihrem Kinderwunsch gefragt werden. Auch die Frage nach Familienstand oder einer bestehenden Partnerschaft ist unzulässig, ebenso wie Fragen zu Beruf, Parteizugehörigkeit oder dem alten Mietverhältnis.

Zwar hat der Vermieter die Möglichkeit, weitere Auskünfte über Dritte einzuholen, doch braucht er dafür das Einverständnis des potenziellen Mieters. So darf der Vermieter beispielsweise nur dann mit dem ehemaligen Vermieter sprechen, wenn der Mieter das erlaubt, erläutert Immowelt.de. Auch Schufa-Selbstauskünfte sind nur auf freiwilliger Basis möglich. Falls sich der Mieter auf diesen Wunsch des Vermieters einlässt, sollte er von der abgespeckten Version der Schufa-Verbraucherauskunft Gebrauch machen. Informationen erhält er bei den Verbraucherservicestellen der Schufa, die es in allen größeren Städten gibt (www.meineschufa.de).


18.11.2008



Empfehlung:

mieten Berlin       mieten Hamburg       mieten München            



    Home

    Pellets
    Was sind Pellets
    Herstellung
    Vorteile
    Lagerung
    Lieferanten

    Pelletheizung
    Heizung
    Verbrauch
    Lieferanten

    Aktuelles

    Links

    Impressum

Wellness Wochenende günstig finden und gleich Bewertungen lesen/schreiben.
Ihren Kroatien Urlaub richtig vorbereiten und wissenswertes nachlesen.
Kostelose Podcast abonnieren und hören.
Immobilien Ratgeber für jedermann.
Günstige Flüge machen den Urlaub perfekt.
Interessante Resthöfe in attraktiver Lage.

 
      Über Pellets

Material:
  • Holz, gepresste Späne
Merkmale:
  • CO² neutral
  • günstig
  • einfache Handhabung
  • nachwachsender Rohstoff
  • ungefährlich
  • regional produziert





© 2008
Immobilien-Ratgeber.net




© 2008 pellets-deutschland.de. Alle Rechte vorbehalten. Impressum