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Hausverkauf mit Makler - Alleinverträge bringen oft mehr



Der Immobilienverkauf mit Hilfe eines Maklers hat viele Vorteile. Dank breiter Marktkenntnis und umfangreicher Kundendateien gelingt es professionellen Vermittlern, selbst schwierige Objekte zeitnah zu einem guten Preis zu veräußern. Schneller Verkaufserfolg hängt aber auch von der Ausgestaltung des Maklervertrags ab. Mit einem passenden Vertrag können Immobilienbesitzer die Dienste des Vermittlers optimieren und Verkaufschancen erhöhen.

Schnellerer Immobilienverkauf "Bewährt sind so genannte Makler-Alleinaufträge", berichtet Robert Anzenberger, Vorstand des Immobiliendienstleisters PlanetHome. Vor allem, wenn der Eigentümer an einem schnellen Verkauf der Immobilie interessiert sei, lohne sich der Alleinauftrag. Grund: Der Soloauftrag verpflichtet Immobilienmakler zu besonders intensiven Verkaufsanstrengungen, weil der Kontrakt in der Regel einen festen Zeitrahmen vorsieht. Im Gegenzug verpflichtet sich der Eigentümer, keine weiteren Makler mit dem Verkauf des Objekts zu beauftragen. Maklerverträge ohne Alleinauftrag enthalten solche Vorgaben zumeist nicht.

Exklusivauftrag spornt an Privatverkäufer werden zwar zunächst denken, dass der Vermittlungsauftrag an nur einen Makler ein Nachteil ist. Doch weniger ist in diesem Falle mehr. Die Erfahrung zeige nämlich, so Anzenberger, dass mehrere Makler nicht automatisch ein schnelleres oder besseres Ergebnis erreichen. Erstens komme das Objekt je nach Vermittler zu unterschiedlichen Konditionen auf den Markt, zweitens lassen Mehrfachmakler das Objekt oft nur nebenbei mitlaufen. Als verkaufsschädlich erweise sich zudem, wenn Immobilien von verschiedener Seite an potentielle Käufer herangetragen werden. "Hier entsteht schnell der Eindruck eines Ladenhüters, den keiner haben will", warnt Anzenberger.

Positiv: Alleinmakler dürfen sich nicht darauf beschränken, zufällige oder bereits bekannte Kaufinteressenten nachzuweisen. Wer untätig bleibt, kann im Extremfall sogar mit Schadenersatzforderungen durch den Verkäufer konfrontiert werden. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn dem Verkäufer nachweislich ein Geschäft wegen Untätigkeit des Maklers entgeht. Makler mit Exklusivauftrag werden deshalb stets versuchen, möglichst rasch einen akzeptablen Käufer zu finden.

Zeitspannen festlegen Die anvisierten Zeitspannen für den Verkauf des Objekts können allerdings unterschiedlich lang sein. "Je nach Objekt, Lage und Marktumfeld empfiehlt es sich, den Maklervertrag auf sechs bis zwölf Monate zu terminieren", rät der PlanetHome-Chef Anzenberger. Registriert der Verkäufer während dieser Zeit keine erfolgversprechenden Verkaufsaktivitäten, so könne er den Alleinauftrag jederzeit wieder kündigen. Eine Kündigungsfrist existiert nicht.

Vor hohen Kosten brauchen sich Verkäufer nicht zu scheuen. Zwar verpflichtet sich der Eigentümer mit der Vergabe des Maklerauftrags, eine Provision an den Vermittler zu zahlen, doch die Praxis sieht meist anders aus: Gerade bei Alleinaufträgen zahlt in der Regel nicht der Auftraggeber, sondern der Erwerber die fällige Courtage. Will der Käufer die Kosten nicht allein tragen, kann man über die Aufteilung verhandeln. So können sich beide Parteien die Maklergebühr auch teilen.


17.11.2008



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