Nach jüngster BGH-Rechtsprechung können Vermieter finanzielle Einbußen, die sie aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln erlitten haben, nicht über eine Mieterhöhung abfedern.
Immobilien von/an privat anzubieten liegt voll im Trend. Aktuell verlassen sich nach Angabe des ImmoVerlag, Grömitz, bereits über 50% aller privaten Haus- und Wohnungsanbieter nicht oder nicht mehr allein auf die Dienste von Immobilienmakler.
Der Herbst bringt den jährlichen Kampf gegen den Blätterregen mit sich. Zur Beseitigung werden auch im privaten Bereich tragbare Laubsauger und Laubbläser immer beliebter.